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   BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89   

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https://dejure.org/1990,7812
BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89 (https://dejure.org/1990,7812)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1990 - 1 D 77.89 (https://dejure.org/1990,7812)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - 1 D 77.89 (https://dejure.org/1990,7812)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Eingreifen von Milderungsgründen - Anforderungen an eine einmalige, persönlichkeitsfremde Augenblickstat - Voraussetzungen für das Bestehen einer psychischen Ausnahmesituation - Konstruktion eines besonderen Milderungsgrundes wegen der Kumulation ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue, fortgesetzter

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89
    Der Senat hat die Annahme, ein Ausnahmegrund könne durch Kumulation einiger wenigstens im Ansatz vorhandener "klassischer" Milderungsgründe konstruiert werden, in ständiger Rechtsprechung abgelehnt (zuletzt Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87

    Absehen von der Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89
    Hierin unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich von dem durch Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 - bewerteten.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener

    Der Verlust der Vertrauenswürdigkeit läßt sich durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise nicht rückgängig machen (Urteil vom 12. August 1997, a.a.O., Urteil vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
  • BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 30.97

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst wegen

    Der Verlust der Vertrauenswürdigkeit läßt sich durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise nicht rückgängig machen (Urteil des Senats vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
  • BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 18.96

    Postbeamter des mittleren Dienstes wie Betriebsleiter und Kassenführer -

    Soweit sich der Beamte auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand zur Tatzeit beruft, rechtfertigt auch dieser Umstand bei einem Zugriffsdelikt nach ständiger Rechtsprechung des Senats ebensowenig eine mildere Bewertung des Dienstvergehens wie eine möglicherweise nunmehr überwundene negative Lebensphase (s. Urteil vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94

    Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über

    Auch der Hinweis des Beamten auf eine zur Tatzeit negative Lebensphase kann bei Zugriffsdelikten grundsätzlich nicht zu einer milderen Bewertung führen (vgl. z.B. Urteil vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung

    Schließlich kann auch die vom Beamten behauptete Überwindung einer negativen Lebensphase durch nunmehr suchtabstinentes Verhalten an der Feststellung völliger Vertrauenszerstörung durch den Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder nichts ändern (stRspr z.B. Urteil vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
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